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   BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56   

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https://dejure.org/1957,7641
BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56 (https://dejure.org/1957,7641)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1957 - VII ZR 21/56 (https://dejure.org/1957,7641)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1957 - VII ZR 21/56 (https://dejure.org/1957,7641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1829
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Zwar gibt es Fälle, in denen der die Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages herbeiführende Grund so überwiegt, daß auch der Vertrauensschutz versagt werden muß, der sonst dem Dritten zuzugestehen ist (BGHZ 17, 160 [168]).
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Die Voraussetzungen für eine solche Beurteilung sind gegeben, wenn die Sachumstände nach der Erfahrung des Lebens für einen bestimmten Geschehensablauf sprechen; gelangt das Gericht auf diese Weise zu der Überzeugung, daß sich der Vorgang auch in dem zur Beurteilung stehenden Fall demgemäß abgespielt hat, so ist es nunmehr Sache des Gegners, die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als des erfahrungsmäßigen darzulegen (vgl. u.a. BGHZ 2, 1; 6, 169).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Die Voraussetzungen für eine solche Beurteilung sind gegeben, wenn die Sachumstände nach der Erfahrung des Lebens für einen bestimmten Geschehensablauf sprechen; gelangt das Gericht auf diese Weise zu der Überzeugung, daß sich der Vorgang auch in dem zur Beurteilung stehenden Fall demgemäß abgespielt hat, so ist es nunmehr Sache des Gegners, die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als des erfahrungsmäßigen darzulegen (vgl. u.a. BGHZ 2, 1; 6, 169).
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Der Senat befindet sich bei dieser Auslegung in Übereinstimmung mit der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs BGHZ 21, 59 [63 ff], während das von dem Berufungsgericht erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs (NJ 1955, 985) den nicht völlig gleich gelagerten Fall der Duldungsvollmacht betrifft.
  • BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53

    Geschäfte der laufenden Verwaltung

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Die von der Beklagten für den Organisationsausschuß vorgesehenen Leistungen waren so beträchtlich, daß von einem Geschäft der laufenden Verwaltung nicht gesprochen werden kann (vgl. BGHZ 14, 89 [95 ff]).
  • BGH, 21.06.1956 - II ZR 188/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Es ist aber zweifelhaft, ob dieser Auffassung im Hinblick auf die nunmehrige gesetzliche Regelung (§ 36 DGO von 1935 und § 37 Abs. 2 der RevDGO) noch gefolgt werden kann (verneinend das nicht veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs II ZR 188/55 vom 21. Juni 1956 und OLG Celle NJW 1955, 714).
  • RG, 02.04.1921 - I 343/20

    Schleppschiffahrt auf Binnengewässern

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Denn es muß in jedem Falle geprüft werden, ob nicht diese allgemeine Übung unter Vernachlässigung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entstanden ist und ob nicht auch die Fachleute zu geringe Anforderungen an die für den Schutz der Zuschauer notwendigen Einrichtungen gestellt haben (vgl. RGZ 102, 47 [49]; 105, 80 [83]; BGH LM § 286 D Nr. 2).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 26.11.1948 - I ZS 68/48
    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Das Reichsgericht (RGZ 157, 207), der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 242) und der Bundesgerichtshof (LM § 36 DGO Nr. 1) haben in Fällen, in denen die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde fehlte oder eine zur Vertretung überhaupt nicht berufene Person die Erklärung abgegeben hatte, die Auffassung vertreten, daß die zum Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlassenen Vorschriften regelmäßig den Vorrang auch vor den Grundsätzen von Treu und Glauben zu beanspruchen haben.
  • RG, 27.06.1922 - VII 713/21

    Garderobenmarken; Haftung

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Denn es muß in jedem Falle geprüft werden, ob nicht diese allgemeine Übung unter Vernachlässigung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entstanden ist und ob nicht auch die Fachleute zu geringe Anforderungen an die für den Schutz der Zuschauer notwendigen Einrichtungen gestellt haben (vgl. RGZ 102, 47 [49]; 105, 80 [83]; BGH LM § 286 D Nr. 2).
  • RG, 26.02.1938 - VI 236/37

    Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in

    Auszug aus BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Das Reichsgericht (RGZ 157, 207), der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 242) und der Bundesgerichtshof (LM § 36 DGO Nr. 1) haben in Fällen, in denen die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde fehlte oder eine zur Vertretung überhaupt nicht berufene Person die Erklärung abgegeben hatte, die Auffassung vertreten, daß die zum Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlassenen Vorschriften regelmäßig den Vorrang auch vor den Grundsätzen von Treu und Glauben zu beanspruchen haben.
  • RG, 04.03.1930 - VII 397/29

    1. Ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter eines Motorradrennens und den gegen

  • BGH, 08.05.1967 - VII ZR 328/64

    Ersatz des Schadens aus der Verletzung der Ausschreibungsbedingungen für einen

    Die vertretungsberechtigten Organe des Beklagten haben dem Abschluß des Rechtsgeschäfts zugestimmt; eine Verletzung der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung entfällt damit (BGHZ 21, 59, 64 ff [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54]; vgl. BGH VII ZR 21/56 vom 17. Dezember 1956 = VersR 1957, 228).
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